Die Lizenz für Leichtflugzeuge ist in den medizinischen und inhaltlichen Anforderungen geringer als bei der PPL-A-Lizenz und die Anzahl der Praxisstunden ist niedriger. Daraus ergibt sich ein günstigerer Preis. Die LAPL-A Lizenz ist innerhalb der EU-Mitgliedsländer anerkannt und kann auf eine Nachtflugberechtigung erweitert werden. Der Inhaber einer LAPL ist berechtigt einmotorige Flugzeuge bis 2000kg (mit Kolbenmotor) mit maximal 3 Passagieren zu fliegen.
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
Die theoretische Ausbildung entspricht der PPL(A) Ausbildung. Dies beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis.
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden.
Darin müssen wiederum mindestens 3 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km (80 nm) und zwei Landungen an anderen Flugplätzen.
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.
Der Inhaber einer LAPL(A) Lizanz darf erst Passagiere befördern, wennn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern geflogen ist.