LAPL(A) Leichtflugzeuge-Lizenz

Ausbildung

LAPL-(A)

Die Lizenz für Leichtflugzeuge ist in den medizinischen und inhaltlichen Anforderungen geringer als bei der PPL-A-Lizenz und die Anzahl der Praxisstunden ist niedriger. Daraus ergibt sich ein günstigerer Preis. Die LAPL-A Lizenz ist innerhalb der EU-Mitgliedsländer anerkannt und kann auf eine  Nachtflugberechtigung erweitert werden. Der Inhaber einer LAPL ist berechtigt einmotorige Flugzeuge bis 2000kg (mit Kolbenmotor) mit maximal 3 Passagieren zu fliegen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (wird parallel zur Flugausbildung erworben)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung


Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung entspricht der PPL(A) Ausbildung. Dies beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie


Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden.

Darin müssen wiederum mindestens 3 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km (80 nm) und zwei Landungen an anderen Flugplätzen.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.


Einschränkungen

Der Inhaber einer LAPL(A) Lizanz darf erst Passagiere befördern, wennn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern geflogen ist.


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