Ausbildung

Ausbildungen



ABHEBEN WANN IMMER SIE MÖCHTEN

LIZENZEN
die bei uns zu erwerben sind

PPL(A) Privatpilotenlizenz

Mit der Lizenz PPL(A) (EASA Teil FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen.

Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden.

LAPL(A) Leichtflugzeuglizenz

Mit der Leichtflugzeug - Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa kostengünstig fliegen.




Umschreibung US-FAA Lizenzen

Lehrgang für die Umschreibung von ausländischen (US-) Lizenzen in EASA-Lizenzen.
Sie besitzen eine ausländische Lizenz und möchte nun in Deutschland und Europa fliegen. Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir haben über 19 Jahre Erfahrung mit der Umschreibung von ausländischen Lizenzen. Die Wandlung Ihrer Lizenz kann bei uns jeder Zeit und individuell durchgeführt werden.


Berechtigungen

NVFR Nachtflug Berechtigung

Nachtflugberechtigung NVFR

Der Inhaber eines Night Rating ist berechtigt Sichtflüge bei Nacht durchzuführen.

IR(A)

Instrumentenflugberechtigung
IR(A)


Der Inhaber*in eines  IR(A) ist berechtigt: Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m).

CB-IR(A)

Instrumentenflugberechtigung CB-IR,


Der Inhaber*in eines IR(A) – CB ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m)

EIR(A) Enroute IR

Instrumentenflugberechtigung

Enroute - IR, EIR


Der Inhaber*in eines EIR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar beschränkt auf die Streckenphase. Start und Landung müssen nach VFR erfolgen.

Fluglehrer FI(A)

Fluglehrer FI(A), CRI(A),

SEP / MEP


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