PPL(A) Pilotenausbildung

Ausbildung



PPL(A) Privatpilotenlizenz

Mit dieser Lizenz schaffen Sie die solide Grundlage, um Ihren Traum vom Fliegen Wirklichkeit werden zu lassen!

Der spannende Theorieteil verschafft Ihnen das nötige Wissen über Ihr Luftfahrzeug, die Navigation und die Luftraumstrukturen, das passende Wetter und viele weitere Themen, welche Sie später zu einem sicheren Piloten machen.

Im Praxisteil, der mindestens 10 Stunden Alleinflug umfasst, erwerben Sie alle nötigen praktischen Fähigkeiten, um ein einmotoriges, kolbengetriebenes Landflugzeug bei Tage sicher zu fliegen.

Mit dem PPL-A steht Ihnen Europa und die Welt offen.  Der PPL(A)  ist die ideale Plattform für Ihre weitere fliegerische Entwicklung. Bei HFD AviationTraining  findet die Ausbildung  in kleinen Gruppen oder auf Wunsch auch als Einzelunterricht statt.


Der PPL(A) ist die Grundlage für weitere Berechtigungen:

Erworben wird die Klassenberechtigung für SEP, die berechtigt, einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor am Tage und bei entsprechender Sicht weltweit zu führen.
Der Erwerb weiterer Berechtigungen, z. B. für Nacht- oder Instrumentenflug, für mehrmotorige oder spezielle Flugzeuge ist auf Grundlage der PPL(A) möglich.

Mit der Lizenz PPL(A) (EASA Teil FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen.
Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden.

Wie funktioniert es:

Voraussetzungen 

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • ein Flugfunkzeugnis (BZF) - (wird parallel zur Flugausbildung bei uns erworben)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach LuftSiG


Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 6 Unterrichtsfächer. Hinzu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • menschliche Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Funksprechzeugnis (BZF) Theorie

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Berlin Brandenburg. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Sonstige Kosten

Prüfungsgebühr für theoretische und praktische Prüfung.

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Tauglichkeitszeugnis

Lande- und Flugsicherungsgebühren

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