IR-A Instrument Rating
Voraussetzungen
- PPL(A) mit theoretischem CPL(A)-Wissen oder CPL(A) (außer bei LAPL(A))
- 200 Flugstunden auf Luftfahrzeugen, davon 150 als PIC
- VFR – Überlandflug 300 NM mit 2 Zwischenlandeplätzen
- Mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen davon mindestens
- 5 Stunden in den letzten sechs Monaten vor der Auswahlprüfung
- Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug
- Mindestens 20 Stunden Überlandflug einschließlich eines Fluges über 300 NM
- Bestandene Auswahlprüfung
Lehrgangssprache: Deutsch oder Englisch
Theoretische Ausbildung
- 125 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
- 15 Stunden vertieftes PPL(A)-Wissen in den Bereichen
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr
- 25 Stunden Lehren und Lernen
- 85 Stunden Praxis im Klassenraum
Praktische Ausbildung
Für einen IRI(A) werden 10h praktische Ausbildung im Flugzeug/ Simulator und für einen FI(A)-IR mind. 5h durchgeführt.
Bei der Ausbildung auf dem Flugzeug hat der Bewerber die Möglichkeit zwischen klassischer und Glascockpit Instrumentierung zu wählen.
- 30 Stunden Flugausbildung:
- mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem
- 5 Stunden als gemeinsame Flugübungen
Prüfung
Die Prüfung findet in der Regel komplett in der Ausbildungseinrichtung statt.
Nach einer mündl. Theorieprüfung erfolgt ein praktischer Prüfungsflug.
Sonstige Information
Erteilung der Berechtigung:
Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine eingeschränkte Berechtigung bis er 100 Stunden Lehrtätigkeit nachweist und bei mindestens 25 Alleinflügen von Flugschülern Aufsicht geführt hat.
Erhalt der Berechtigung:
Die Berechtigung wird für einen Zeitzraum von 3 Jahren erteilt.
Für die Verlängerung sind 2 der nachfolgen 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
- 50 Stunden Schulungstätigkeit auf Flugzeugen
davon 15 Stunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit - Fluglehrerfortbildungslehrgang
- Befähigungsüberprüfung (mindestens jede 2. Verlängerung)