IR(A) Instrumentrating

IR-A Instrument Rating

Voraussetzungen



  • PPL(A) mit theoretischem CPL(A)-Wissen oder CPL(A) (außer bei LAPL(A))
  • 200 Flugstunden auf Luftfahrzeugen, davon 150 als PIC
  • VFR – Überlandflug 300 NM mit 2 Zwischenlandeplätzen
  • Mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen davon mindestens
  • 5 Stunden in den letzten sechs Monaten vor der Auswahlprüfung
  • Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug
  • Mindestens 20 Stunden Überlandflug einschließlich eines Fluges über 300 NM
  • Bestandene Auswahlprüfung


Lehrgangssprache: Deutsch oder Englisch

Theoretische Ausbildung



  • 125 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
  • 15 Stunden vertieftes PPL(A)-Wissen in den Bereichen
  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunkverkehr
  • 25 Stunden Lehren und Lernen
  • 85 Stunden Praxis im Klassenraum


Praktische Ausbildung

Für einen IRI(A) werden 10h praktische Ausbildung im Flugzeug/ Simulator und für einen FI(A)-IR mind. 5h durchgeführt.

Bei der Ausbildung auf dem Flugzeug hat der Bewerber die Möglichkeit zwischen klassischer und Glascockpit Instrumentierung zu wählen.

  • 30 Stunden Flugausbildung:
  • mindestens 25 Stunden mit Lehrberechtigtem
  • 5 Stunden als gemeinsame Flugübungen


Prüfung

Die Prüfung findet in der Regel komplett in der Ausbildungseinrichtung statt.

Nach einer mündl. Theorieprüfung erfolgt ein praktischer Prüfungsflug.

Sonstige Information

Erteilung der Berechtigung:

Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine eingeschränkte Berechtigung bis er 100 Stunden Lehrtätigkeit nachweist und bei mindestens 25 Alleinflügen von Flugschülern Aufsicht geführt hat.

Erhalt der Berechtigung:

Die Berechtigung wird für einen Zeitzraum von 3 Jahren erteilt.

Für die Verlängerung sind 2 der nachfolgen 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

  • 50 Stunden Schulungstätigkeit auf Flugzeugen
    davon 15 Stunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit
  • Fluglehrerfortbildungslehrgang
  • Befähigungsüberprüfung (mindestens jede 2. Verlängerung)


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