Lehrgangssprache: Deutsch oder Englisch
Für einen IRI(A) werden 10h praktische Ausbildung im Flugzeug/ Simulator und für einen FI(A)-IR mind. 5h durchgeführt.
Bei der Ausbildung auf dem Flugzeug hat der Bewerber die Möglichkeit zwischen klassischer und Glascockpit Instrumentierung zu wählen.
Die Prüfung findet in der Regel komplett in der Ausbildungseinrichtung statt.
Nach einer mündl. Theorieprüfung erfolgt ein praktischer Prüfungsflug.
Erteilung der Berechtigung:
Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber zunächst eine eingeschränkte Berechtigung bis er 100 Stunden Lehrtätigkeit nachweist und bei mindestens 25 Alleinflügen von Flugschülern Aufsicht geführt hat.
Erhalt der Berechtigung:
Die Berechtigung wird für einen Zeitzraum von 3 Jahren erteilt.
Für die Verlängerung sind 2 der nachfolgen 3 Voraussetzungen zu erfüllen: