Nachtflug Berechtigung - NVFR
Wenn es mal später wird und Sie doch noch nach Hause kommen möchten...
Die NVFR Nachtflugberechtigung ist zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht erforderlich.
Dazu wird eine Nachtflugausbildung nach FCL 810, das „Night Rating“ benötigt. Auch Inhaber einer IR – Lizenz (CB / ENR) benötigen diese Lizenz um Flüge nach Instrumentenflugregeln bei Nacht durchführen zu können.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für diese Qualifikation ist der PPL-A
oder der LAPL (A) dieser jedoch mit zusätzlich 10 h Flugausbildung in „Grundlagen des Instrumentenfluges“
Theoretische Ausbildung
Unterricht in den Fächern:
- Luftrecht
- Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren bei Nachtflügen
Praktische Ausbildung
Mindestens 5 Flugstunden bei Nacht, darin enthalten
- 3 h Dual (mit Lehrer)
- ein Überlandflug Dual (mit Lehrer) über 50 km
- 5 Platzrundenflüge bis zum vollständigen Stillstand als Soloflüge
Prüfungen
Die theoretische und praktische Prüfung entfallen. Nach erfolgreicher Ausbildung wird die Berechtigung zum Nachtflug von der Behörde in die Lizenz eingetragen. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit der Eintragung NVFR ausgestellt.