CB-IR(A) Competency Based IR
CB-IR(A) - Einmotorige Luftfahrzeuge
Der Erwerb einer IR(A) in diesem modularen Lehrgang wird auf Anrechnung und Grundlage seiner vorhandenen Kompetenzen beurteilt. Der Bewerber muss jedoch die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Kompetenzen kann zusätzliche Schulung erforderlich sein.
Wenn der Bewerber:
Die ATO führt die Theorieausbildung in einer Kombination aus 72 Stunden eLearning und 8 Stunden Ergänzungsunterricht durch. Durch eine eigenständige Zertifizierung bei der Zentralstelle für Fernunterricht in Form eines modernen onlinebasierten Fernkurses eAcademy können wir Ihnen eine optimale Begleitung bis zur Theorieprüfung ermöglichen.
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende 7 Fächer:
CB-IR(A) - Mehrmotorige Luftfahrzeuge
Die ATO stellt sicher, dass der Bewerber für einen IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge, der bisher noch nicht über eine Muster- oder Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge verfügt, vor Beginn des IR(A)-Lehrganges die Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge gemäß Part-FCL.725.A a) im Umfang von 6 Stunden erhalten und die Prüfungsreife für diese Ausbildung erlangt hat.
Wenn der Bewerber:
kann diese Zeit mit bis zu 35 Stunden auf die oben genannten 45 Stunden angerechnet werden.
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 90 Minuten.
Die Theorieprüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung angetreten werden.
Sollten Sie ohne jegliche Vorkenntnisse zu uns kommen, sollten Sie bei entsprechend vorhandener Motivation und Lernbereitschaft mind. 4 Monate für die IR(A)-Theorieausbildung einplanen.
Der Fernlehrgang zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung ist die modernste Form der Theorieausbildung und kann jederzeit begonnen werden.