CB-IR-Instrument Competency Based IR

CB-IR(A) Competency Based IR

Voraussetzungen

  • Der Bewerber für eine CB-IR(A) muss mindestens im Besitz einer PPL(A) oder einer CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen, TMGs, Hubschraubern oder Luftschiffen verfügen, davon mindestens 10 Stunden auf Flugzeugen.
  • Der Bewerber muss ein Medical der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Reintonaudiometrie besitzen.

CB-IR(A) - Einmotorige Luftfahrzeuge

Der Erwerb einer IR(A) in diesem modularen Lehrgang wird auf Anrechnung und Grundlage seiner vorhandenen Kompetenzen beurteilt. Der Bewerber muss jedoch die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Kompetenzen kann zusätzliche Schulung erforderlich sein.

  • Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für einmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, wovon bis zu 25 Stunden in einem FNPT II sein können.

Wenn der Bewerber:

  • eine Instrumentenflugausbildung durch einen IRI(A) oder einen FI(A) mit dem Recht zur Durchführung der Ausbildung für die IR absolviert hat, oder
  • vorherige Flugzeit unter IFR als PIC auf Flugzeugen mit einer Berechtigung, die Rechte zum Fliegen unter IFR und in IMC beinhaltet, nachweist, kann diese Zeit mit bis zu 30 Stunden auf die oben genannten 40 Stunden angerechnet werden;
  • Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 40 Stunden angerechnet werden.
  • Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei der ATO umfassen.
  • Der Gesamtumfang der Instrumentenflugausbildung mit einem Lehrberechtigtem muss mindestens 25 Stunden betragen.

Theoretische Ausbildung

Die ATO führt die Theorieausbildung in einer Kombination aus 72 Stunden eLearning und 8 Stunden Ergänzungsunterricht durch. Durch eine eigenständige Zertifizierung bei der Zentralstelle für Fernunterricht in Form eines modernen onlinebasierten Fernkurses eAcademy können wir Ihnen eine optimale Begleitung bis zur Theorieprüfung ermöglichen.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende 7 Fächer:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung
  • Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes
  • Menschliches Leistungsvermöge
  • Meteorologie
  • Funknavigation
  • IR Sprechfunkverkehr


CB-IR(A) - Mehrmotorige Luftfahrzeuge

Die ATO stellt sicher, dass der Bewerber für einen IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge, der bisher noch nicht über eine Muster- oder Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge verfügt, vor Beginn des IR(A)-Lehrganges die Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge gemäß Part-FCL.725.A a) im Umfang von 6 Stunden erhalten und die Prüfungsreife für diese Ausbildung erlangt hat.

  • Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 45 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, wovon bis zu 30 Stunden in FNPT II sein können.

Wenn der Bewerber:

  • eine Instrumentenflugausbildung durch einen IRI(A) oder einen FI(A) mit dem Recht zur Durchführung der Ausbildung für die IR absolviert hat, oder
  • vorherige Flugzeit unter IFR als PIC auf Flugzeugen mit einer Berechtigung, die Rechte zum Fliegen unter IFR und in IMC beinhaltet, nachweist,

kann diese Zeit mit bis zu 35 Stunden auf die oben genannten 45 Stunden angerechnet werden.

  • Wenn der Bewerber bereits andere Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert hat, kann diese Zeit mit bis zu 15 Stunden auf die erforderlichen 45 Stunden angerechnet werden.
  • Die Flugausbildung muss in jedem Fall mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem mehrmotorigen Flugzeug bei einer ATO umfassen.
  • Der Gesamtumfang der Instrumentenausbildung mit einem Lehrberechtigten muss mindestens 25 Stunden betragen, wovon mindestens 15 Stunden in einem mehrmotorigen Flugzeug absolviert werden müssen.


Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 90 Minuten.



Die Theorieprüfung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung angetreten werden.

Sollten Sie ohne jegliche Vorkenntnisse zu uns kommen, sollten Sie bei entsprechend vorhandener Motivation und Lernbereitschaft mind. 4 Monate für die IR(A)-Theorieausbildung einplanen.

Der Fernlehrgang zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung ist die modernste Form der Theorieausbildung und kann jederzeit begonnen werden.

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