Instrumentenflugberechtigungen

INSTRUMENTENFLUGBERECHTIGUNGEN

IR(A)

Instrumentenflugberechtigung
IR(A)


Der Inhaber einer IR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m).

CB-IR(A)

Instrumentenflugberechtigung CB-IR,


Der Inhaber einer IR(A) – CB ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m)

EIR(A) Enroute IR

Instrumentenflugberechtigung

Enroute - IR, EIR


Der Inhaber einer EIR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar beschränkt auf die Streckenphase. Start und Landung müssen nach VFR erfolgen.

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