EIR-A Enroute IR

EIR-A(A). Enroute IR

Voraussetzungen

  • mindestens PPL(A)
  • Nachtflugberechtigung nur für Flüge bei Nacht
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
  • 20 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
  • Kenntnisse der englischen Sprache mindestens Sprachlevel 4
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Auszug Verkehrszentralregister Flensburg


EIR(A) - Einmotorige Luftfahrzeuge

Der Bewerber um eine EIR müssen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten in einer ATO Folgendes absolviert haben:

  1.  mindestens 80 Stunden theoretischen Unterricht gemäß FCL.615 und
  2. eine Instrumentenflug-Ausbildung, bei der:

die Flugausbildung für eine EIR für einmotorige Flugzeuge mindestens 15 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen muss.



EIR(A) - Mehrmotorige Luftfahrzeuge

  • Mehrmotorig: 16 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug (Instrumentenflugzeit)
    davon mindestens 4 Std. in der 2-Mot.


Theoretische Ausbildung


80 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Instrumente
  • Flugplanung und -überwachung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Funknavigation
  • Sprechfunkverkehr

Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 8 Stunden Präsenzunterricht.

  Prüfungen

  • Theoretische Prüfung beim LBA.
  • Praktische Prüfung mit einem vom LBA zugelassenen Prüfer.
  • Die komplette Ausbildung muss in einem Zeitraum von 36 Monaten abgeschlossen sein.


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